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Handel, Gold & Marktgeschehen
Crewmitglied der Sphinx
für Gold gesucht
dabei seit Dec 2014
#1
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Handel & Währung

Der Handel hat in allen sieben Welten seit jeher einen hohen Stellenwert. Dort, wo das Meer Ressourcen und Menschen voneinander trennt, wird zwangsläufig getauscht und gefeilscht. Ein einfaches Prinzip. Und doch entpuppt sich der Handel allein in der ersten der sieben Welten als verworrenes System. Ein Konstrukt aus verschiedenen Institutionen, aus Angebot und Nachfrage, aus Zöllen und Wechselkursen.
Auch liegt es in der Beschaffenheit der Welten, dass sich mancherorts unweigerlich Monopole bilden. Einzig in der Dritten Welt stimmen beispielsweise die klimatischen Bedingungen, um Kaffee oder Datteln anzubauen. Beides gilt in der Ersten Welt als teures Luxusgut und wird zu entsprechend hohen Preisen importiert. Und lediglich im feuchtwarmen Süden des Herzogtums Brancion wachsen die wertvollen Edelhölzer, die die hohen Adelsgeschlechter für ihre Möbel bevorzugen. Ein Umstand, der dem Hause Brancion zu beträchtlichem Reichtum verholfen hat. Denn für den Verkauf über die Grenzen des Herzogtums hinweg fallen stets hohe Zölle an.


Die Währung der Ersten Welt
Überhaupt ermöglicht hat den weltweiten und auch weltübergreifenden Handel die Einführung von Gold und Münzen als Tauschobjekte, die auf die erste königliche Familie der Ismail zurückgeht. Zuvor, so ist es den Geschichtsbüchern zu entnehmen, wurde Tauschhandel lediglich mit Ware gegen Ware betrieben. Der Wert eines Guts richtete sich damals nach der Nachfrage des Handelspartners. Suchte man Felle, um sich warme Kleidung daraus zu fertigen, und besaß selbst mehrere Säcke voll
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Mehl, so musste man einen Fellhändler finden, der Bedarf an Mehl hatte.
Als jedoch die ersten Münzen in Umlauf kamen – damals wie heute aus reinem Gold – sollte sich die lange Suche nach einem passenden Geschäftspartner erübrigen. Allerdings galt dies nur für den Handel mit wertvollen oder sehr großen Waren, beispielsweise Schiffen, einer Herde Vieh oder ein bis zwei Morgen Land, die dem Wert eines Malts entsprachen. Um auch weniger wertvolle Waren gegen Münzen tauschen zu können, wurde es zur allgemeinen Handhabe, einen Goldmalt in acht kleinere Stücke zu teilen. Diese kleineren Stücke, die später ebenfalls in Münzform geprägt wurden, nannte man seit jeher Achter, da sie dem Achtel eines Malts entsprachen. Und obwohl seit etwas mehr als drei Jahrzehnten auch die kleineren Silbertylps im Umlauf sind, gilt der Achter nach wie vor als Hauptwährung innerhalb der Ersten Welt.

1 Tylpe
(pl. Tylps)
Silbermünze entspricht dem Wert von 3 Laiben Brot, etwa zwei Pfund Hartkäse oder 4 Ellen Tuch von mittelmäßiger Qualität.
Etwa 9-10 Silbertylps entsprechen dem Wert eines Achters.
Etwa 77-80 Silbertylps entsprechen dem Wert eines Malts.
1 Achter kleine Goldmünze entspricht dem Wert einer Kuh.
8 Goldachter entsprechen dem Wert eines Malts.
1 Malt große Goldmünze entspricht dem Wert von einem Morgen Land*.
*Ein Morgen Land entspricht in unserer Welt einem halben Hektar, umgerechnet also 5000qm. Das entspricht etwa der Größe eines kleineren Fußballfeldes.



Da jedoch das genaue Gewicht jeder Münzart nicht festgelegt ist und überdies jedes Herzogtum das Recht besitzt, eigene Münzen zu prägen, beruht der Handel innerhalb der Ersten Welt stets auch auf Augenmaß und Feilscherkünsten. Die oben aufgeführte Tabelle enthält deshalb nur grobe Richtwerte. Ob ein Käufer für einen Malt nur ein oder doch anderthalb Morgen Land erhält, hängt von der Qualität des Bodens genauso ab, wie von seiner Fähigkeit zur Verhandlung.
Lediglich mittels der sogenannten Münzwaagen, die in den Wechselstuben der großen Marktplätze aufgestellt werden, und speziellen Rechenbrettern können Geldwechsler in etwa das Verhältnis einer Goldmünze aus Piréaux zu einer entsprechenden Anzahl Silbermünzen aus Asanu abschätzen.


Wechselkurse und Zölle
Das Bezahlen mit herzogtumsfremder Währung wird eben wegen ihrer variierenden Werte auf kleinen Marktplätzen nicht gern gesehen. Nicht selten kommt es vor, dass sie von einem Verkäufer deshalb schlicht abgelehnt werden. Ein Überseehändler, der seine Waren auch außerhalb des heimischen Herzogtums verkauft, tut deshalb gut daran, seinen Gewinn in einer Wechselstube seines Heimathafens in heimische Währung tauschen zu lassen. Das geschieht zu den sogenannten Wechselkursen, die die Geldwechsler stets genau beobachten und die das Ungleichgewicht der einzelnen Münzwertigkeiten ausgleichen. Der beim Umrechnen entstehende Überschuss fließt dann als Wechselgebühr in die Kassen des Heimathafens.

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Auch für die Einfuhr bestimmter Waren in ein anderes Herzogtum fallen häufig Gebühren an. Dabei erhebt jedes Herzogtum eigene Zölle auf unterschiedliche Waren – nicht unüblich sind beispielsweise Gebühren auf Luxusgüter wie Kaffee, Edelholz und Seide, oder auf solche Rohstoffe, die in den Lagern der Kontore im Übermaß vorhanden sind und für die es innerhalb des Herzogtums kaum Abnehmer gibt. Gleichermaßen sinken die Gebühren häufig, wenn bestimmte Dinge dringend benötigt werden, um deren Einfuhr zu erleichtern und als Zielhafen für die entsprechenden Händler attraktiver zu werden.
Sämtliche Zölle werden von der Herzogsfamilie selbst festgelegt und bei Bedarf angepasst, um die Wirtschaft des eigenen Herrschaftsgebiets zu regulieren. Dementsprechend fließen die anfallenden Abgaben ausschließlich in die Kasse des Herzogtums.

Zölle und Wechselkurse werden von großen Überseehändlern üblicherweise an ihre Käufer weitergegeben, indem die Preise entsprechend angepasst werden. Lediglich solche Güter, die per königlichem Beschluss als Grundrecht bestimmt wurden, dürfen einen bestimmten Preis nicht überschreiten, um auch die ärmere Bevölkerung damit versorgt zu wissen. Dies gilt insbesondere für Getreide und seine Erzeugnisse, für Fische aus großen Fischgründen, oder für robuste, heimische Obst- und Gemüsesorten.


Handelsgesellschaften
Angesichts der immer wieder steigenden Zölle, schwankenden Wechselkurse und Überhand nehmenden Überfälle auf kleinere Schiffe begannen die Händler schließlich, sich zu großen Verbünden zusammenzuschließen. Ähnlich der Zünfte kümmerten sich die Gesellschaften zunächst lediglich um die Zahlung der Zölle und den Wechsel von Geld, um die Verteilung der Güter und die Löhne ihrer Händler.
Im Laufe der Zeit entwickelten sie jedoch auch ein Konzept, um sich untereinander zu versichern. So konnte durch das Einzahlen eines festgelegten Betrags beispielsweise der Verlust eines Schiffes und der geladenen Waren im Falle eines Sturms oder Überfalls kurzerhand ersetzt werden. Das Zusammenlegen bestimmter Routen zu ganzen Flottenverbänden gewährte besonders kleineren Händlern mit nur einem oder zwei Schiffen im Bestand zusätzlich Schutz vor Piraten.
Darüber hinaus schlossen einzelne Handelsgesellschaften Bündnisse und Exklusivverträge mit Häfen oder Institutionen und sicherten ihren Mitgliedern damit ein gewisses Monopol und einen beständigen Abnehmer für ihre Waren.

Größte und bekannteste Handelsgesellschaft der Ersten Welt ist die Königliche Handelskompanie, die unter der Flagge der Königsfamilie segelt. Ihr Heimathafen befindet sich auf Estero, dem „Schild der Ersten Welt“, von wo aus dutzende Händlerfamilien – gleichgültig aus welcher Ecke der Ersten Welt sie kommen – der ihr vom Königshaus übertragenen Aufgabe nachgehen: Die Versorgung der Bevölkerung mit allem, was sie zum Leben und Überleben benötigt.
Sie ist zudem eine der wenigen – und unter diesen die größte – Gesellschaft, die Handel mit den benachbarten Welten betreibt. Ihre Arme reichen bis hinaus in die Vierte Welt und womöglich darüber hinaus.
Doch auch andere Gesellschaften haben sich im Laufe der Zeit in der Ersten Welt etabliert. Einige der Umsatzstärksten segeln unter der Flagge der Piréaux und der Brancion. Andere, wiederum kleinere, haben ihre Heimathäfen auf Louvette, Shilain oder dem ehemaligen Herzogtum Birlan.
Im Gegensatz zum Zunftwesen der Handwerker besteht für einen Kaufmann jedoch keine Pflicht, sich einer Handelsgesellschaft anzuschließen. Und obgleich eine Mitgliedschaft viele Vorteile mit sich bringt, suchen viele ihr Glück auf eigene Faust.

Doch gleichgültig, ob Mitglied einer Handelsgesellschaft oder nicht: Die Herkunft eines Handelsschiffes zu bestimmen, ist auch für einen Laien nicht schwer. In der Regel zwei bis drei Flaggen am Besanmast geben Auskunft über Heimatherzogtum, Handelsgesellschaft und Familie.
Das Schiff eines Verbundes ist stets verpflichtet, das Wappen das Heimatherzogtums als oberste und das Wappen der Gesellschaft als zweite Flagge zu hissen. Darunter, an dritter Stelle, weht üblicherweise das Wappen der Kaufmannsfamilie, der das Schiff gehört.
Ein verbundloser Händler hisst als oberste Flagge das Wappen seines Heimatherzogtums und darunter das Wappen seiner Familie.


Marktgeschehen
Das Herzstück des Handels der Ersten Welt bilden jedoch nicht die Handelsgesellschaften und ihre Kontore, sondern die Marktplätze der Städte und Dörfer, auf denen Güter und Gold die Besitzer wechseln. Ganz gleich ob in den ärmsten oder den reichsten Teilen der Welt, ob Großstadt oder dörfliche Gemeinschaft: Der Schauplatz ist stets der gleiche. Stand reiht sich an Stand, Zelt an Zelt, Auslage an Auslage, Laden an Laden. Hier kommen Handwerker, Bauern, Fischer und Händler gleichermaßen zusammen, um ihre Produkte an Mann und Frau zu bringen.
Bereits in den frühsten Morgenstunden rollen von den Kontoren der großen Händler oder direkt aus den Produktionsstätten die Karren heran, um die Auslagen vorzubereiten, und wer sich eine Tylpe dazuverdienen will, heuert hier noch am Vorabend als Lagerarbeiter oder Träger an. Fragen werden selten gestellt und wer ordentlich anpacken kann, verdient damit schnelles und mehr oder weniger ehrliches Geld.
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Als Marktplatz kann dabei jede größere Freifläche innerhalb oder am Rande einer Ortschaft dienen, wobei größere Städte in der Regel gleich mehrere eigens für Markttage ausgelegte Flächen oder Hallen besitzen. Oft wird hier auch in Spezialmärkte unterschieden. Ein Fischmarkt öffnet meist in der Nähe des Hafens, ein Markt für Kleidung, Felle und Tuch im Herzen der Stadt und ein großflächig angelegter Viehmarkt etwas außerhalb der Ortschaft.
Die Marktzeiten sind in jedem Ort festgeschrieben. Währenddessen herrscht der sogenannte Marktfrieden, der Händlern wie Käufern besonderen Schutz gewährt. Er stellt Unruhestiftung, Diebstahl und Körperverletzung unter ausgesprochen harte Strafen, die in der Regel über das übliche Maß hinausgehen.
Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Ladengeschäfte, die dauerhaft geöffnet haben und nicht zum Marktgeschehen zählen. Dennoch bilden sie einen festen Bestandteil des Handels der Ersten Welt. Ein Ladeninhaber ist in der Regel ein Zwischenhändler, der seine Waren zunächst in einem Kontor oder bei einem Handwerker an- und in seinen Geschäftsräumen dann weiterverkauft. Aber auch Schneider, Schuster oder Schmiede führen häufig eigene Läden, die unmittelbar an die Werkstätten angrenzen. Sie sind damit nicht an die festgeschriebenen Marktzeiten gebunden und können ihre Waren täglich verkaufen, genießen allerdings auch nicht den Schutz des Marktfriedens und zahlen für ihre Geschäfte häufig Miete, sofern es sich bei diesen Räumen nicht um Privatbesitz handelt.

Bildquellen
Münzen - https://pixabay.com/photos/gold-coin-mus...s-1633073/
Waage - https://pixabay.com/de/photos/waage-wieg...n-2759820/
Novgorod Marketplace - Apollinary Vasnetsov, 1908
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