- Verwandte Themen
» Gesuchte Verbrecher
Liste von Vergehen nach Schwere |
Alle Angaben sind den offiziellen Gerichtsakten entnommen und wurden einst zu Zeiten des Adelsrates festgelegt. Zur Abschreckung und Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung innerhalb der Ersten Welt. Doch wie eine Straftat ausgelegt wird, hängt häufig von nur einem einzigen Richter ab. Je nach Stand, welchem der Angeklagte angehört, kann eine Klage dadurch auch mal unter dem Tisch verschwinden oder geringer ausfallen.
Vergehen |
Strafen |
Unzüchtiges Verhalten, Unruhestiftung, Verleumdung |
Niedrige Geldstrafe, Gefängnisstrafe für ein paar Tage |
Schulden, Betrug, Urkundenfälschung, Ehebruch, Hurerei |
Mittlere Geldstrafe sowie längere Gefängnisstrafe |
Hehlerei, Schmuggel, Geldwäscherei, Veruntreuung von Geldern/Steuerhinterziehung |
Höhere Geldstrafe, lange Gefängnisstrafe, leichte bis mittlere Folter |
Körperverletzung, Vergewaltigung |
Hohe Geldstrafe, sowie Gefängnisaufenthalt und Folter |
Freiheitsberaubung, Diebstahl, Kapern, Eidbruch |
Gefängnisaufenthalt, Folter, Bestrafung durch Abhacken eines Körperteils |
Mord (Totschlag und Mord), Brandstiftung, Sklavenhaltung & -handel, öffentlicher Aufruhr |
Gefängnisaufenthalt mit Folter und Bestrafung |
Widerstand gegen die Staatsgewalt, Piraterie, Hochverrat |
Gefängnisaufenthalt mit späterer Hinrichtung |
Kopfgeldkatalog |
Ein Kopfgeld wird dann ausgesetzt, wenn sich der Beschuldigte einer Festnahme und Rechtsprechung entzieht. Die Höhe dieses Kopfgeldes, das dann auf die Person ausgesetzt wird, richtet sich nach Schwere und Anzahl der begangenen Straftaten. Ursprünglich errechnete sich diese Summe aus dem eigentlichen Bußgeld, das der Beschuldigte zu zahlen hätte, und der in Gold aufgewogenen Strafmaßnahme. Eigens dafür wurde unter der Herrschaft der Familie Ismail ein Kopfgeldkatalog erstellt, an den sich die königliche Marine zu halten hatte. Innerhalb der vorgegebenen Spanne darf die Höhe des Kopfgeldes für eine Tat nach eigenem Ermessen der Admiralität festgelegt werden.
Dabei sollte festgehalten werden, dass ein höheres Kopfgeld auch immer die Motivation erhöht, einen Straftäter anzuzeigen. Freilich wird dann nicht jedem, dem diese zusteht, auch die entsprechende Belohnung ausgezahlt. Andererseits kann man sich aus dem Fokus der Marine durchaus auch frei kaufen, wenn man bereit ist, die Höhe des gesamten Kopfgeldes selbst zu bezahlen.
zwischen 20 Gold & 100 Gold Kleineren Vergehen, wie unzüchtiges Verhalten, Singen von schweinischen Liedern, Entblößen in der Öffentlichkeit, aber auch Schlägereien und Anzetteln von Duellen.
zwischen 100 Gold & 500 Gold Mittelschwere Vergehen wie Betrug und Fälschung, Ehebruch oder Hurerei. Der Kopfgeldsatz fällt bei Betrug deutlich höher aus, da hierbei eine Entschädigung des Betrogenen mit einberechnet wird.
zwischen 500 Gold & 1000 Gold Schwerere Straftaten, wie Hehlerei und Schmuggel oder auch Steuerhinterziehung fallen in diese Gruppe und werden mit entsprechend hohen Geldbußen belegt, die das Kopfgeld in die Höhe treiben.
zwischen 850 Gold & 1200 Gold Straftaten, die in ihrer Schwere Körperverletzung, Inzest und Vergewaltigung gleich kommen, werden mit einem Kopfgeld von 850 bis 1200 Achtern belegt. Spielraum bietet vor allem bei Körperverletzung die Schwere der erlittenen Verletzungen.
zwischen 1000 & 2000 Gold Habgier und Verrat sind weit verbreitet bei Menschen niederer Gesinnung und werden deshalb schwer geahndet. Vor allem der Piraterie Verfallene machen sich dieser Verbrechen mehrfach schuldig. Umso öfter solcherlei Taten nachgewiesen werden können, umso höher kann selbstverständlich das Kopfgeld angesetzt sein.
zwischen 2000 Gold & 4000 Gold Das Verbot der Sklaverei gilt erst seit jüngster Zeit und steht wahrscheinlich vor allem deshalb unter schwerer Strafe. Auch Delikte, die den öffentlichen Frieden maßgeblich stören, werden mit hohen Kopfgeldern belegt.
ab 5000 Gold Die schlimmsten aller Verbrechen werden mit Kopfgeldern in unbegrenzter Höhe belegt. Sollte sich jemand dieser Dinge schuldig machen und gefasst werden, erwartet ihn der Galgen und nichts anderes.