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Recht & Gesetz - Weltenwind - 17.06.2019

Recht & Gesetz

Das Rechtssystem der Ersten Welt ist ein langwieriger Prozess und anfällig für Korruption: Drei für sich stehende Gewalten sorgen auf den Inseln für Recht und Ordnung. Sie alle vereinen sich in der Gestalt des Monarchen, des Königs. Er legt Gesetze fest, ist oberster Richter und ebenso oberster Heerführer der Königlichen Marine und der Königlichen Stadtwache. Er bildet damit auch die einzige Kontrollinstanz für alle drei Gewalten. Ist er weise und gerecht, floriert das System. Ist er schwach und manipulierbar, zerbricht es. Recht und Gesetz stehen und fallen mit dem Königshaus und dessen Fähigkeit zu herrschen.


Die gesetzgebende Gewalt
Gesetze aufzusetzen und letztlich zu verabschieden liegt innerhalb der Ersten Welt allein in der Hand des Königs. Mithilfe eines ausgewählten Beraterstabs, der sich aus Ministern und Vertretern der Herzogtümer, sowie der Handelskompanie und der Königlichen Marine zusammensetzt, kann er solche nach eigenem Ermessen formulieren oder formulieren lassen. Ihre Gültigkeit erlangen sie in dem Moment, in dem er sie mit Unterschrift und Siegel unterzeichnet. Stellen ihm seine Berater ein Gesetz vor, das ihm auf irgendeine Art und Weise nicht zusagt, kann er seine Verabschiedung ablehnen. Genauso hat er das Recht und die Macht dazu, bestehende Gesetze jederzeit anzupassen und neu zu verabschieden, oder zu revidieren. Er untersteht dabei keiner anderen, kontrollierend wirkenden Gewalt.
Den Gesetzen des Hauses Ismail entsprechend verfügen jedoch auch die einzelnen Herzogtümer über ein gewisses Selbstbestimmungsrecht. Lokale Gesetze werden hier von den Hohen Adelshäusern selbst beschlossen und dürfen nicht im Widerspruch zu den Gesetzen des Königs stehen. Sie sind lediglich innerhalb der Grenzen des jeweiligen Herzogtums gültig und betreffen überwiegend Wirtschaft und Bildung.

    Sonderfall: Das Jahr 1822 der Ersten Welt
Als im Februar 1822 der angeheiratete und amtierende König aus dem Hause Pirréaux verstarb, muss laut Gesetzen der Erbfolge die Herrschaft an seinen jüngst geborenen Sohn übergehen, dessen Blut ihn mütterlicherseits mit der Herrscherfamilie Márlyes verbindet. Da im Hause Márlyes jedoch kein einziger männlicher Nachkomme erbberechtigt und das im Januar desselben Jahres geborene Kind noch ein Säugling und demnach unmündig ist, übernimmt seine Mutter, Ariana Márlyes als einziger Nachkomme des Altkönigs Rayan II. Márlyes, die Regierungspflichten ihres Kindes bis zu dessen Mündigkeit. Sie ist damit zwar nicht Königin, jedoch Mutter-Regentin. Es bedarf demzufolge ihrer Unterschrift und ihres Siegels, um ein Gesetz zu verabschieden.
Den ihr zur Seite stehende Rat legte noch vor seinem Tod ihr Vater und Altkönig Rayan II. fest. Einige oder gar alle dieser durch den Altkönig bestimmten Berater auszutauschen, lag nicht in der Macht ihres Gemahls aus dem Hause Pirréaux als nur angeheiratetem König.


Die ausführenden Gewalten
Zwei unterschiedliche Institutionen sorgen auf den Inseln der Ersten Welt und auf interinsularen Gewässern für die Einhaltung der Gesetze und die Verfolgung von Straftaten. Zum einen die Königliche Marine mit den beiden Zweigen „Soldaten zur See“ und „Soldaten zu Land“, die einst gegründet wurde, um die Erste Welt vor Feinden im Inneren wie von Außen zu schützen. Zum anderen die Königliche Stadtwache, die allein auf der Königsinsel Asanu operiert.
Beide Institutionen agieren unabhängig voneinander. Sie unterstehen lediglich dem Königshaus und sind allen Herzogtümern und deren Verwaltungsapparaten übergeordnet.

Der Königlichen Marine mit ihrem Hauptstützpunkt auf Esmacil wohnt offiziell auf allen Inseln die Polizeigewalt inne. Lediglich auf Asanu ist es ihr traditionell untersagt, diesen Rechten und Pflichten nachzukommen. Davon ausgenommen ist der Marinehafen in Linara, der unter Kontrolle der Marine steht und auch nur von ihr bewirtschaftet und bewacht werden darf. Er bildet damit eine Art eigenständige Insel, ein Sperrgebiet innerhalb der Hauptstadt. Einen Ausläufer von Esmacil, in dem ihre eigenen Regeln gelten.
Darüber hinaus sind Soldaten zu Land überall in der Ersten Welt fest stationiert. Ihre Aufgabe ist es, durch die Städte und Dörfer zu patrouillieren, Straftaten aufzunehmen und Täter festzusetzen. Sie sorgen für die Einhaltung der königlichen und der lokalen Gesetze auf allen Inseln.
Die Soldaten zur See setzen diese Aufgabe mittels einer gewaltigen Flotte auf den Meeren der Ersten Welt fort. Im Gegensatz zu ihren Brüdern an Land operieren sie auch grenzübergreifend und auf interinsularen Gewässern, wo lediglich die Gesetze des Königs gelten. Straftäter, die hier aufgegriffen werden, wird der Prozess in der Regel in Linara gemacht.

Auf der Königsinsel Asanu erfüllt diese Aufgabe die Königliche Stadtwache. Hier besitzt sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie auch der Marine auf jeder anderen Insel innewohnen, agiert allerdings lediglich an Land. Dafür sind ihr noch zwei weitere Unterorganisationen zugeordnet. Die Königliche Palastwache, deren Aufgabe der Schutz des Palastes und der Hauptstadt Linara ist, und die Königliche Leibgarde. Ihre Soldaten durchlaufen eine ungleich härtere Ausbildung und haben nur eine einzige Aufgabe: Den Schutz des Königs und seiner Familie. Damit sind sie sowohl der Stadtwache als auch der Palastwache übergeordnet und nehmen ihre Befehle lediglich vom König selbst entgegen.

    Sonderfall: Das „freie“ Herzogtum Birlan
Das von den Einheimischen als „freie“ Herzogtum Birlan bezeichnete südlichste Herzogtum wird offiziell wie alle anderen Inseln durch die Königliche Marine geschützt. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich jedoch eine eigenständige Bewegung gebildet, eine Art Bürgerwehr, die sich die Polizeigewalt auf den vier Inseln auf die Fahne geschrieben hat. Sie ist Teil der durch die einflussreichsten Bürger längst angestrebten Selbstverwaltung und untersteht den einzelnen Kleinen Räten. Gebildet wird sie aus inzwischen relativ gut ausgebildeten freiwilligen Männern und Frauen, die für die Einhaltung der Gesetze auf ihren Heimatinseln eintreten. Nicht selten gerät die örtliche Bürgerwehr dabei in Konflikt mit den fest stationierten Marinesoldaten zu Land. Das Vertrauen in diese Organisation ist unter den Bürgern derart groß, dass man sich längst lieber an sie wendet, als an die stationierte Marine.


Die richterliche Gewalt
Durch drei Instanzen kann sich eine Verhandlung schließlich ziehen, sobald ein Schuldiger benannt wurde. In jeder größeren Stadt existiert einen Gerichtshof, bestehend aus einigen wenigen Männern und Frauen, die Recht sprechen und Strafmaße festsetzen. Jeder einzelne von ihnen wird am Anfang seiner Karriere durch amtierende Richter nominiert und per Abstimmung des gesamten Gerichts in sein Amt berufen.
Einem solchen Gericht ist ein bestimmtes Einzugsgebiet zugeordnet, das sich aus der Stadt und etlichen umliegenden Gemeinden zusammensetzt. Geschieht dort ein Verbrechen, wird der Beschuldigte in der Regel durch Soldaten zu Land in die nächstgrößere Stadt verbracht und dort inhaftiert, bis man ihm den Prozess macht.
Jede Verhandlung, die auf dieser Ebene nicht geklärt oder deren zugrunde liegendes Verbrechen größere Ausmaße hat, wird vor die nächste Instanz – den obersten Gerichtshof – gebracht. Ein solcher befindet sich auf der Hauptinsel eines jeden Herzogtums und auch hierhin wird ein Gefangener durch Soldaten der Marine überstellt.
Meist endet auf dieser Instanz jede Verhandlung, denn die nächsthöhere bildet der König. Nur diejenigen, die man des Landesverrats beschuldigt, landen letztlich im Gerichtssaal des Palastes und erhalten ihr Urteil vom Herrscher selbst.

    Sonderfall: Die kleinsten Inseln
Einige kleine Inseln, darunter Kelekuna und Axo, schlüpfen jedoch durch die Maschen dieses Systems. Befindet sich auf einer Insel keine größere Stadt und damit auch kein Gerichtshof, wird aus der Hauptstadt des betreffenden Herzogtums ein Richter durch Los bestimmt, ein mal alle zwei Monate die Reise dorthin auf sich zu nehmen, um über Fälle zu richten, die in dieser Zeit dort zustande kamen. Es kommt dabei nicht selten vor, dass sich über Monate oder gar Jahre hinweg kein Richter tatsächlich auf diesen Inseln blicken lässt. Der Weg dorthin ist häufig lang und beschwerlich, die Fälle in der Regel nicht der Rede und Mühe wert.
Die Menschen auf diesen Inseln üben ihre Rechtsprechung demnach selbst aus – ganz nach ihrem Gutdünken. Häufig übernimmt dies eine Art Dorfvorsteher oder eine andere Partei, der die Bewohner in diesen Belangen vertrauen. Selten wird hier jemand inhaftiert. Stattdessen sind die Strafen von... pragmatischerer Natur. Etwas, das den Menschen aus den Städten oft martialisch erscheint.


Wurde ein Beschuldigter in erster oder zweiter Instanz schließlich verurteilt, entscheidet das Strafmaß über seinen zukünftigen Aufenthalt. Jede Hauptinsel besitzt eine eigene Haftanstalt, geführt und gesichert durch Marinesoldaten zu Land. Ist jedoch das Verbrechen schwerwiegenderer Natur oder wurde der Beschuldigte auf interinsularen Gewässern aufgegriffen, führt ihn sein Weg in das Hochsicherheitsgefängnis der Königlichen Marine, errichtet auf den nördlichen Klippen Esmacils.
Die Transporte dorthin unterliegen einer strickten Regelung: Nur ein Mal alle drei Monate brechen mehrere große Gefangenentransporter von hier aus auf und fahren die Haftanstalten der einzelnen Herzogtümer an, um Häftlinge aufzunehmen und ins Gefängnis zu überstellen. Alle Schiffe, die die Inseln westlich des Marinestützpunktes ansteuern, kehren am Ende ihrer Reise geschlossen dorthin zurück. Jene Schiffe, die östlich des Stützpunktes fahren, steuern zuletzt als Treffpunkt den Marinehafen in Linara an, wo sie die Häftlinge des zweitgrößten Gefängnisses aufnehmen und dann geschlossen nach Esmacil zurück kehren.
Oft dauert es deshalb mehrere Monate, bis ein Häftling nach seiner Verurteilung schließlich in sein Zielgefängnis überstellt wird und obwohl er damit bereits einen Teil seiner Schuld verbüßt hat, zählt das Absitzen der Strafe erst an seinem Bestimmungsort.
Die widrigen Umstände in den einzelnen Haftanstalten und an Bord der Transporter, sowie die Länge der Reise kosten den ein oder anderen Häftling, der durch Alter oder Krankheit bereits geschwächt ist, oftmals noch vor offiziellem Antritt seiner Strafe das Leben.